An Ihrem Tesla ist nicht alles so wie es sein sollte? Das muss nicht so bleiben.
Über TESLA-CEO Elon Musk wird berichtet, er umgebe sich mit „Fixern“ – damit sind hochqualifizierte Mitarbeitende gemeint, deren Aufgabe darin besteht, Probleme aus der Welt zu schaffen, sie also zu „fixen“. Genau das ist unser Anspruch, wenn Ihr TESLA Fahrzeug Probleme aufweist, aber von TESLA selbst keine zufriedenstellende Lösung erfolgt. Fragen Sie gerne unverbindlich an, die meisten auftretenden Mängel kennen wir und wissen um erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten.
An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Kanzleiarbeit auf dem Laufenden:
Gerichtliches Gutachten: Neues Model 3 kommt nicht durch den TÜV
Anfang 2021 kaufte unser späterer Mandant ein brandneues Model 3 direkt bei Tesla. Doch die Freude über das neue Auto währte nur wenige Monate. Beim Reifenwechsel auf Sommerreifen schlug der Prüfingenieur Alarm: Drei von vier Wagenheberaufnahmen des Neuwagens waren völlig verbogen und teils sogar eingerissen. Zu Recht war unser Mandant entrüstet. Von einem neuen Fahrzeug jenseits der 50.000 € kann man schließlich erwarten, dass keine derart groben Beschädigungen vorliegen. Eigentlich ein sonnenklarer Fall für Gewährleistung und Garantie. Doch für [...]
Update Mai 2022: Autopilot Leiturteil schlägt international Wellen
Im Februar haben wir für unseren Mandanten einen wichtigen Sieg vor Gericht erstritten: Weil sein Model 3 nicht über das viel beworbene „volle Potenzial für autonomes Fahren“ mitbrachte, wurde Tesla verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Das Urteil hat nicht nur hierzulande, sondern auch international für Aufsehen gesorgt. Unter anderem hat in den USA die New York Post über die Entscheidung berichtet! Hier eine Übersicht über die Berichterstattung in der Presse: National Spiegel: Tesla lenkt »wie [...]
Update März 2022: Leiturteil – kein „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ – Tesla muss Model 3 zurücknehmen!
Mit Urteil vom 21.02.2022 unter dem Aktenzeichen 26 O 490/20 hat das Landgericht Darmstadt klargestellt, was Kund:innen von Tesla und dem vielbeworbenen Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ erwarten dürfen. Unserem Mandanten waren beim Kauf des sogenannten FSD-Pakets (full self driving capability) Funktionen wie das Navigieren mit Autopilot inklusive automatischer Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, Einparkautomatik, und Herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen versprochen worden. Zudem wurde beim Kauf zugesichert, dass bis Ende 2019 eine Ampel/Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik und das [...]
Update November 2021: Sachverständiger prüft 85er Akkus, TESLA verweigert gerichtlich angeordnete Software-Herausgabe
In den von uns geführten Verfahren zum Thema „Ladeleistungsreduktion 85er Akkus“ gibt es zunehmend Fortschritte. In einem Verfahren, betreffend ein TESLA Model S P85D , hat das Landgericht München I per Beweisbeschluss verfügt, dass TESLA Germany und TESLA Niederlande insgesamt vier Softwareversionen aus 2019 und 2020 an der gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Prüfung herausgeben müssen. Sowohl TESLA Deutschland als auch TESLA Niederlande haben dies verweigert. Das Gericht äußerte daraufhin die vorläufige Rechtsansicht, dass diese Weigerung in der Konsequenz der [...]
Update September 2021: So geht es nicht, Tesla & Co.– nachteilige Software-Updates am Fahrzeug sind unzulässig!
RAin Jennifer Hofmann, LL.M., Dipl. Jur. (Univ.) Lukas Binner und RA Dr. Christoph Lindner kommentieren ein aktuelles Urteil des LG München I zu den Einwirkungsmöglichkeiten der Fahrzeughersteller durch Over-the-Air-Updates. Fazit: Längst nicht alles was möglich ist darf man auch! Die ganze Besprechung ist bei NTG24 abrufbar.