Anfang 2021 kaufte unser späterer Mandant ein brandneues Model 3 direkt bei Tesla. Doch die Freude über das neue Auto währte nur wenige Monate. Beim Reifenwechsel auf Sommerreifen schlug der Prüfingenieur Alarm: Drei von vier Wagenheberaufnahmen des Neuwagens waren völlig verbogen und teils sogar eingerissen. Zu Recht war unser Mandant entrüstet. Von einem neuen Fahrzeug jenseits der 50.000 € kann man schließlich erwarten, dass keine derart groben Beschädigungen vorliegen. Eigentlich ein sonnenklarer Fall für Gewährleistung und Garantie. Doch für Tesla schien das alles andere als klar zu sein. Es handele sich um rein kosmetische Beschädigungen, die keinen Einfluss auf Brauchbarkeit oder Sicherheit des Model 3 hätten. „Da passiert nichts“, ließ ein Tesla-Mitarbeiter unseren Mandanten wissen. Tesla überdeckte bei einem Termin im SeC die beschädigten Stellen lediglich mit etwas Lack. Eine weitergehende Reparatur oder gar einen Austausch der Batterieeinheit hielt man offensichtlich nicht für nötig.

„erhebliche Beschädigungen in Form von plastischen Deformationen und signifikanten Rissbildungen“

Auszug aus dem gerichtlichen Sachverständigengutachten

Wagenheber_Aufnahme

Daraufhin übernahm unsere Kanzlei den Fall. Wir forderten für unseren Mandanten die Neulieferung eines mangelfreien Model 3, doch Tesla beharrte auf dem Standpunkt, die Angelegenheit sei rein kosmetischer Natur. Daraufhin erwirkten wir im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens ein gerichtliches Gutachten mit vernichtendem Ergebnis: In diesem Zustand wird das Model 3 unseres Mandanten bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Prüfplakette bekommen. Die beschädigten Wagenheberaufnahmen sind derartig tragende Teile des Fahrzeugs, dass bei der Benutzung einer Werkstatthebebühne weitere Schäden eintreten können. Eine Reparatur ist nur durch Austausch des gesamten Batteriemoduls möglich. Das bedeutet im Klartext: das Model 3 unseres Mandanten ist schwer mangelhaft.

Und jetzt?

Jetzt liegt der Ball bei Tesla. Denn beim selbstständigen Beweisverfahren steht am Ende kein Gerichtsurteil, das den Beklagten zu irgendetwas verpflichtet. Durch das relativ schnelle und kostengünstige Beweisverfahren soll eine aufwendige Klage gerade vermieden und Beweisergebnisse vorab festgehalten werden. So lässt sich absehen, wie ein eventueller Prozess ausgehen würde. Das bedeutet hier: schlecht für Tesla. Tesla wäre also gut beraten, die Ansprüche unseres Mandanten freiwillig zu erfüllen.

Möglicherweise Mehrzahl von Fahrzeugen betroffen

Wir haben Grund zu der Annahme, dass die Schäden durch falsch eingestellte Geräte bei der Produktion entstanden sind und dass Tesla dieser Umstand bekannt war. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass mehrere Fahrzeuge mit beschädigten Wagenheberaufnahmen ausgeliefert worden sind. Sollte es auch bei Ihrem Tesla diese oder andere Probleme geben, steht unsere Kanzlei Ihnen gern beratend zur Seite.

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