TESLA-PROBLEME2023-09-12T14:38:24+00:00

An Ihrem Tesla ist nicht alles so wie es sein sollte? Das muss nicht so bleiben.

Über TESLA-CEO Elon Musk wird berichtet, er umgebe sich mit “Fixern” – damit sind hochqualifizierte Mitarbeitende gemeint, deren Aufgabe darin besteht, Probleme aus der Welt zu schaffen, sie also zu “fixen”. Genau das ist unser Anspruch, wenn Ihr TESLA Fahrzeug Probleme aufweist, aber von TESLA selbst keine zufriedenstellende Lösung erfolgt. Fragen Sie gerne unverbindlich an, die meisten auftretenden Mängel kennen wir und wissen um erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten.

An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Kanzleiarbeit auf dem Laufenden:

Update März 2022: Leiturteil – kein „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ – Tesla muss Model 3 zurücknehmen!

Mit Urteil vom 21.02.2022 unter dem Aktenzeichen 26 O 490/20 hat das Landgericht Darmstadt klargestellt, was Kund:innen von Tesla und dem vielbeworbenen Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ erwarten dürfen. Unserem Mandanten waren beim Kauf des sogenannten FSD-Pakets (full self driving capability) Funktionen wie das Navigieren mit Autopilot inklusive automatischer Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, Einparkautomatik, und Herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen versprochen worden. Zudem wurde beim Kauf zugesichert, dass bis Ende 2019 eine Ampel/Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik und das [...]

15.03.2022|

Update November 2021: Sachverständiger prüft 85er Akkus, TESLA verweigert gerichtlich angeordnete Software-Herausgabe

In den von uns geführten Verfahren zum Thema „Ladeleistungsreduktion 85er Akkus“ gibt es zunehmend Fortschritte. In einem Verfahren, betreffend ein TESLA Model S P85D , hat das Landgericht München I per Beweisbeschluss verfügt, dass TESLA Germany und TESLA Niederlande insgesamt vier Softwareversionen aus 2019 und 2020 an der gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Prüfung herausgeben müssen. Sowohl TESLA Deutschland als auch TESLA Niederlande haben dies verweigert. Das Gericht äußerte daraufhin die vorläufige Rechtsansicht, dass diese Weigerung in der Konsequenz der [...]

30.11.2021|

Update September 2021: So geht es nicht, Tesla & Co.– nachteilige Software-Updates am Fahrzeug sind unzulässig!

RAin Jennifer Hofmann, LL.M., Dipl. Jur. (Univ.) Lukas Binner und RA Dr. Christoph Lindner kommentieren ein aktuelles Urteil des LG München I zu den Einwirkungsmöglichkeiten der Fahrzeughersteller durch Over-the-Air-Updates. Fazit: Längst nicht alles was möglich ist darf man auch! Die ganze Besprechung ist bei NTG24 abrufbar.

30.09.2021|

Sachverständigengutachten zur Ladeleistungsreduktion beauftragt

März 2021: In einem aktuellen Beweissicherungsverfahren vor dem LG München I (Az. 43 OH 17150/20) wurde durch das Gericht der klägerseits beantragte Beweisbeschluss erlassen. Das streitgegenständliche TESLA Model S75 wird nun von einem bundesweit renommierten Sachverständigenbüro auf die Ursache der massiven Ladeleistungsreduktion hin untersucht. Wir erwarten, dass die Beweiserhebung, die eine fünfstellige Summe beanspruchen wird, die seitens Tesla bewusst erfolgte Ladeleistungsreduktion nun gerichtsfest belegt. Sobald Ergebnisse vorliegen, die keinen Geheimhaltungsvereinbarungen unterliegen, informieren wir hier über die Einzelheiten. [...]

30.03.2021|

Musterschreiben: Aufforderung „Upgrade auf FSD Hardware 3.0″

  März 2021: Viele TESLA Model 3 Kunden warten bislang vergeblich auf den Einbau der aktuellen Hardware 3.0 in ihre Fahrzeuge, um den versprochenen Funktionsumfang des teuer erworbenen Full-Self-Driving-Pakets nutzen zu können. TESLA vertröstet immer wieder und schon seit Monaten, ohne eine konkrete Terminzusage zu machen. Viele Kunden sind zunehmend ungehalten, wie jüngste Presseberichte zeigen. Mit nachfolgendem Musterschreiben (bitte per Email vorab und dann per EINWURF-Einschreiben senden und den Zustellungsbeleg abspeichern) wird Tesla wirksam in Verzug gesetzt und die [...]

25.03.2021|

Eine kleine Auswahl an Mängeln, mit denen wir uns schon befasst haben und weiter befassen:

  • Erhebliche Ladeleistungreduzierung
  • Zu geringe nutzbare Akkukapazität
  • Defekte Antriebswellen
  • Leistungsreduktion/Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei erworbenem FSD erfolgt nicht
  • FSD funktioniert nicht wie zugesichert
  • Schäden am Unterboden bei Auslieferung
  • MCU-Fehler
  • Wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
  • Verschwiegene Unfallschäden beim CPO-Kauf
  • Mängel in der Lackierung
  • Wasser dringt ins Fahrzeug ein
  • Allgemeine Auslieferungsmängel
  • Defekte an den Scheinwerfern
  • Grobe Spaltmaße
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