In den von uns geführten Verfahren zum Thema „Ladeleistungsreduktion 85er Akkus“ gibt es zunehmend Fortschritte. In einem Verfahren, betreffend ein TESLA Model S P85D , hat das Landgericht München I per Beweisbeschluss verfügt, dass TESLA Germany und TESLA Niederlande insgesamt vier Softwareversionen aus 2019 und 2020 an der gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Prüfung herausgeben müssen. Sowohl TESLA Deutschland als auch TESLA Niederlande haben dies verweigert. Das Gericht äußerte daraufhin die vorläufige Rechtsansicht, dass diese Weigerung in der Konsequenz der Klage zum Erfolg verhelfen dürfte. Die abschließende mündliche Verhandlung in dieser Sache findet Mitte Januar 2022 statt. In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht München I, betreffend ein TESLA Model S85, hat das Gericht ebenfalls einen Beweisbeschluss erlassen und einen Sachverständigen bestellt. Dieser untersucht derzeit das Fahrzeug. Sobald in den Verfahren Ergebnisse vorliegen, die keinem Stillschweigen unterliegen, berichten wir weiter dazu.