TESLA-PROBLEME2024-10-11T12:42:32+00:00

An Ihrem Tesla ist nicht alles so wie es sein sollte? Das muss nicht so bleiben.

Über TESLA-CEO Elon Musk wird berichtet, er umgebe sich mit „Fixern“ – damit sind hochqualifizierte Mitarbeitende gemeint, deren Aufgabe darin besteht, Probleme aus der Welt zu schaffen, sie also zu „fixen“. Genau das ist unser Anspruch, wenn Ihr TESLA Fahrzeug Probleme aufweist, aber von TESLA selbst keine zufriedenstellende Lösung erfolgt. Fragen Sie gerne unverbindlich an, die meisten auftretenden Mängel kennen wir und wissen um erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten.

An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Kanzleiarbeit auf dem Laufenden:

LG Hamburg bestätigt: „Bestellen“ ist keine entsprechend eindeutige Formulierung wie „kostenpflichtig bestellen“

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg konnten unsere Anwälte unserem Mandanten, dem Kläger des Verfahrens, bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen. Das Landgericht Hamburg gab der Klage größtenteils statt und verurteilte die Tesla Germany GmbH, die Beklagte des Verfahrens, zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des gegenständlichen Tesla-Fahrzeugs unter Anrechnung eines Nutzungsersatzes. In diesem Verfahren machten wir die Verletzung der Rechte unseres Mandanten als Verbraucher geltend. Im Mittelpunkt stand dabei die Einhaltung der Vorschriften [...]

11.09.2026|

OLG München weist in der Berufungsinstanz unsere Klage ab: aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich des Autopiloten von Tesla-Fahrzeugen

Zu den Spitzenreitern der Probleme, wegen denen Tesla-Fahrer sich an unsere Kanzlei wenden, gehören die sogenannten Phantom-Bremsungen, die im Zusammenhang mit dem Tesla-Autopiloten bei zahlreichen unserer Mandanten auftreten. Am 10.01.2025 bestätigte das Landgericht Traunstein die Mangelhaftigkeit des Autopiloten des in dem Verfahren gegenständlichen Fahrzeugs Tesla Model 3 (Ausführlich zu dem Urteil des LG Traunstein in unserem Blog: https://eautoanwalt.com/autopilot-als-sicherheitsrisiko-gerichtsgutachter-bricht-nach-phantombremsungen-die-untersuchung-ab/). Konkret ging es in dem Verfahren um das anlasslose Abbremsen des Fahrzeugs. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass sich das Tesla-Fahrzeug [...]

31.08.2026|

LG Münster bestätigt Sachmängel eines Tesla Model X wegen fehlender Software-Funktionen

Das LG Münster hat Tesla kürzlich zur vollständigen Rückabwicklung eines Kaufvertrages verurteilt: Als Grund hierfür genügte alleine, dass mehrere Funktionen des FSD- bzw. EAP-Paketes weder bei Auslieferung noch im Jahr der Auslieferung verfügbar waren. Denn jedenfalls hinsichtlich der Funktionen „Autoparken“, „Herbeirufen“ und „Smart-Herbeirufen“ sei Tesla verpflichtet gewesen, diese Funktionen sofort bei Auslieferung zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht kam Tesla unstreitig trotz Fristsetzung der Klägerin nicht nach. Alleine aus diesem Grund war die Klägerin zum Rücktritt berechtigt und konnte die [...]

31.07.2026|

Entgegen dem Versprechen des Herstellers: Der Traum vom autonomen Fahren platzt für zahlreiche Teslafahrer

Ein Thema, welches die betroffenen Teslafahrer und somit auch uns seit Jahren beschäftigt, ist die Full-Self-Driving-Technologie. Seit April 2019 verkaufte Tesla Fahrzeuge mit der damals neuen Hardware 3. Die Besonderheit an der neuen Hardware: Tesla stellte in Aussicht, dass mit der Hardware 3 autonomes Fahren möglich sein wird. So hieß es über Jahre hinweg: „Jeder neue Tesla verfügt standardmäßig über modernste Hardware, um die Autopilot-Funktionalität schon heute und vollkommen autonomes Fahren in der Zukunft zu ermöglichen. Software-Updates werden diese Funktionalität [...]

29.05.2026|

LG Berlin II bestätigt: Tesla schuldet unserer Mandantin das Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h

Einen weiteren Erfolg für eines unserer Tesla-Mandate konnten wir kürzlich in einem Verfahren vor dem LG Berlin II verbuchen. Gegenstand des Streits war die Frage, ob unsere Mandantin ein Fahrzeug bestellt hat, welches eine Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h erreichen kann. Wovon unsere Mandantin fest ausging, wurde jedoch Gegenstand eines nervenaufreibenden Rechtsstreits. Tesla bestritt vehement, dass unsere Mandantin ein 322 km/h schnelles Fahrzeug erworben hat. Die Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h könne laut Tesla nur erreicht werden durch den Kauf eines zusätzlichen [...]

26.05.2026|

Eine kleine Auswahl an Mängeln, mit denen wir uns schon befasst haben und weiter befassen:

  • Erhebliche Ladeleistungreduzierung
  • Zu geringe nutzbare Akkukapazität
  • Defekte Antriebswellen
  • Leistungsreduktion/Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei erworbenem FSD erfolgt nicht
  • FSD funktioniert nicht wie zugesichert
  • Schäden am Unterboden bei Auslieferung
  • MCU-Fehler
  • Wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
  • Verschwiegene Unfallschäden beim CPO-Kauf
  • Mängel in der Lackierung
  • Wasser dringt ins Fahrzeug ein
  • Allgemeine Auslieferungsmängel
  • Defekte an den Scheinwerfern
  • Grobe Spaltmaße
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