TESLA-PROBLEME2024-10-11T12:42:32+00:00

An Ihrem Tesla ist nicht alles so wie es sein sollte? Das muss nicht so bleiben.

Über TESLA-CEO Elon Musk wird berichtet, er umgebe sich mit „Fixern“ – damit sind hochqualifizierte Mitarbeitende gemeint, deren Aufgabe darin besteht, Probleme aus der Welt zu schaffen, sie also zu „fixen“. Genau das ist unser Anspruch, wenn Ihr TESLA Fahrzeug Probleme aufweist, aber von TESLA selbst keine zufriedenstellende Lösung erfolgt. Fragen Sie gerne unverbindlich an, die meisten auftretenden Mängel kennen wir und wissen um erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten.

An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Kanzleiarbeit auf dem Laufenden:

Vorsicht bei zertifizierten Tesla-Gebrauchtwagen!

Was für den Kauf von gebrauchten Autos grundsätzlich gilt, gilt (leider) in besonderem Maße für „zertifizierte Gebrauchtwagen“, die Tesla unter https://www.tesla.com/de_DE/inventory/used/ms?arrangeby=plh&zip=83026&range=0 verkauft.   Tesla verkauft hier aktuell etwa mehrere Model S deutlich günstiger als vergleichbare Neuwagen (siehe unseren nachfolgenden Screenshot vom 27.05.2025):   Aber genauso wie beim „normalen“ Gebrauchtwagenkauf kann auch hier der Teufel im Detail stecken. Denn manche der Fahrzeuge kommen uns bekannt vor und vor allem die Zustandsbeschreibungen der Fahrzeuge werfen mehr Fragen auf als sie beantworten: was [...]

07.11.2025|

Tesla verkauft Vorführwagen als Neufahrzeug – Vorsicht bei „sofort verfügbaren Fahrzeugen“

Tesla bietet auf seiner Webseite nicht nur konfigurierbare Neufahrzeuge, sondern auch sogenannte „Sofort verfügbare Fahrzeuge“ an. Ein solches Fahrzeug war kürzlich auch Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem AG Köpenick. Denn unser Mandant, der Kläger in diesem Rechtsstreit, bestellte eben ein solches sofort verfügbares Fahrzeug. Hierbei handelte es sich jedoch um einen Vorführwagen, ohne, dass dies in den Vertragsunterlagen hinreichend gekennzeichnet worden war. Gegenstand der Auseinandersetzung vor dem AG Köpenick war die Laufzeit der Basisfahrzeuggarantie sowie der Batterie- und Antriebsstranggarantie. Denn [...]

06.11.2025|

Tesla-Widerruf Reloaded: Das OLG Stuttgart urteilt mit einem Paukenschlag gegen Teslas Widerrufsbelehrung

Erst im Februar hatte der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin verworfen: Die fehlende Telefonnummer mache die Widerrufsbelehrung nicht unwirksam, es gelte daher keine um ein Jahr verlängerte Widerrufsfrist. Diesen Fall hat eine andere Kanzlei vertreten. In einem von uns geführten Fall urteilte das OLG Stuttgart nun: Die von Tesla verwendete Widerrufsbelehrung ist unwirksam – und zwar nicht wegen der fehlenden Telefonnummer, sondern wegen Intransparenz. Rechtsanwältin Jennifer Hofmann, LL.M., leitet in unserem [...]

13.03.2025|

Erstes Urteil zu den Phantombremsungen – Tesla zur Nachbesserung verurteilt

Vor dem Landgericht Traunstein stritten wir für einen Kunden wegen seinem mangelhaften Tesla Model 3. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stufte daraufhin den „Autopiloten“ des Fahrzeugs als Sicherheitsrisiko ein (hier lesen Sie mehr dazu). Dies schlug hohe Wellen, unter anderem berichtete das Handelsblatt darüber. Zwischenzeitlich versuchte die Tesla Germany GmbH sogar, unserer Kanzlei durch eine Abmahnung die Veröffentlichung von Details über dieses Verfahren zu verbieten. Nun gibt es jedoch eine Entscheidung des Gerichts – und diese [...]

20.02.2025|

RA Dr. Christoph Lindner im Gespräch mit Luxusautohändler und YouTuber Omid Mouazzen

In diesem Video unterhalten sich Dr. Christoph Lindner und Omid Mouazzen über ausgewählte, besonderes gravierende Probleme von Teslafahrern mit ihren Autos. Zudem tauschen sie sich darüber aus, wie Tesla auf die Konfrontation mit den Problemen der Kunden reagiert.

30.10.2024|

Eine kleine Auswahl an Mängeln, mit denen wir uns schon befasst haben und weiter befassen:

  • Erhebliche Ladeleistungreduzierung
  • Zu geringe nutzbare Akkukapazität
  • Defekte Antriebswellen
  • Leistungsreduktion/Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei erworbenem FSD erfolgt nicht
  • FSD funktioniert nicht wie zugesichert
  • Schäden am Unterboden bei Auslieferung
  • MCU-Fehler
  • Wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
  • Verschwiegene Unfallschäden beim CPO-Kauf
  • Mängel in der Lackierung
  • Wasser dringt ins Fahrzeug ein
  • Allgemeine Auslieferungsmängel
  • Defekte an den Scheinwerfern
  • Grobe Spaltmaße
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