Für unseren Mandanten waren wir vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich. Tesla wurde dazu verurteilt, einem enttäuschten Kunden ein fabrikneues Modell des Tesla Flagschiffs Model X Plaid zu liefern, weil das ursprünglich erworbene Fahrzeug unter zahlreichen Mängeln litt.

Unser Mandant hatte 2021 bei Tesla ein neues Model X Plaid zum Preis von 128.470 € bestellt. Bereits als das Fahrzeug Ende 2022 übergeben wurde, war die Liste der sofort erkennbaren Mängel lang. So war der Lack an vielen Stellen stark verkratzt und verschmutzt, die Front beschädigt und nachlackiert und die Spaltmaße ungleichmäßig. Beim Fahren fiel außerdem sofort auf, dass aus dem Bereich der Vorderachse beunruhigende Geräusche zu hören waren.

Natürlich reklamierte unser Mandant die Mängel sofort. Es folgte eine wahre Reparatur-Odyssee. Bis Mitte 2023 musste das Model X mindestens sechsmal zum Tesla Servicecenter und stand unserem Mandanten deshalb für insgesamt etwa zweieinhalb Monate nicht zur Verfügung. Trotzdem konnten viele der vorhandenen Mängeln nicht beseitigt werden, teils kamen sogar neue hinzu. Bis zuletzt wies das Fahrzeug Lackschäden und Polierflecken auf. Es kamen auch weiterhin deutliche Geräusche von der Front des Fahrzeugs und aus dem Fahrgastraum.

Kunde darf auf fabrikneues Austauschfahrzeug hoffen

Weil Tesla nicht bereit war, die Angelegenheit außergerichtlich zufriedenstellend zu lösen, erhoben wir für unseren Mandanten schließlich Klage beim Landgericht Regensburg. Wir forderten die Lieferung eines neuen, mangelfreien Model X Plaid. Dabei konnten wir nun einen Erfolg auf ganzer Linie verbuchen, denn das Gericht hat Tesla trotz heftiger Gegenwehr zur Neulieferung verurteilt.

Zum rechtlichen Hintergrund: Grundsätzlich haben Käufer bei Mängeln ein Wahlrecht, ob diese durch Reparatur oder durch Lieferung eines Austauschprodukts behoben werden sollen. Jedoch hat sich Tesla in der Vergangenheit häufig auf den Standpunkt gestellt, eventuell vorhandene Mängel seien so unerheblich, dass sie höchstens eine Reparatur rechtfertigen würden, keinesfalls aber die Lieferung eines komplett neuen Fahrzeugs. Für Kunden war dies ein frustrierender Zustand, wenn Mängel auch nach zahlreichen Werkstattaufenthalten nicht beseitigt werden konnten. Dieser Auffassung von Tesla hat das Gericht nun eine klare Absage erteilt.

Wird „seinem Premiumanspruch nicht ansatzweise gerecht“

Das Gericht führte in dem Urteil aus, das Fahrzeug unseres Mandanten weise so erhebliche und zahlreiche Mängel auf, dass unter Abwägung aller Umstände „zweifelsfrei“ ein Anspruch auf Neulieferung bestehe und dem Käufer eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden könne. Es handele sich um ein Fahrzeug der Luxusklasse, weswegen entsprechend hohe Erwartungen gestellt werden dürften. Das gegenständliche Model X erfülle „jedoch nicht einmal die Anforderungen, die an ein Durchschnittsfahrzeug gestellt werden dürfen“. Am Schluss der Urteilsbegründung bekräftigte das Gericht sogar noch einmal: „Der Kläger hat ein Fahrzeug für 128.470,00 € gekauft, und er darf erwarten, dass der Standard des Fahrzeugs diesem Preis entspricht. Dies ist in keiner Weise der Fall. Die Beweisaufnahme hat vielmehr gezeigt, dass die Beklagtenseite hier ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht hat, das seinem Premiumanspruch nicht ansatzweise gerecht wird.“

Das Urteil dürfte ein Lichtblick für viele Tesla enttäuschte Tesla-Kunden sein. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass vorhandene Mängel häufig nicht oder nur unzureichend durch Tesla ausgebessert werden. Für betroffene Kunden besteht nun also die realistische Perspektive, ein komplett neues (und hoffentlich mangelfreies) Fahrzeug zu erhalten. Außerdem stellt das Urteil klar, dass an Tesla genau die gleichen Anforderungen gestellt werden dürfen wie an andere Premiumhersteller und dass Tesla sich direkt mit der Konkurrenz vergleichen lassen muss. Bei offensichtlichen Qualitätsmängeln wird Tesla in Zukunft nur noch schwerlich behaupten können, diese seien ganz normal und gehörten zum „Tesla-Standard“.

Das Urteil des LG Regensburg (Az.: 63 O 1738/23) ist noch nicht rechtskräftig. Damit sich alle Interessierten selbst ein Urteil bilden können, stellen wir die Entscheidung HIER zum Download zur Verfügung.