Unfallregulierung (nicht nur) bei Elektro-Fahrzeugen – wir übernehmen das für Sie!

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten?

Alle zwölf Sekunden passiert statistisch ein Verkehrsunfall. Oft wissen die Beteiligten dann nicht was jetzt zu tun ist.

  • Welche Versicherung trägt meinen Schaden?
  • Kann ich mein Auto sofort reparieren lassen?
  • Brauche ich ein Sachverständigengutachten?
  • Muss ich Kürzungen von der Versicherung akzeptieren?
  • Wer trägt die Kosten für einen Rechtsanwalt und brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt?
  • Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie und das auch deutschlandweit.

Mit unserer langjährigen Expertise bringen wir zügig und kompetent Licht in diesen Paragraphen-Dschungel und stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen und durchzusetzen.

Oft kommt es bei den Versicherungen beispielsweise zu Kürzungen der Reparaturkosten oder der Wertminderung. Dem treten wir rigoros entgegen.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, bereits von Anfang an, einen Rechtsanwalt mit der Regulierung zu beauftragen.

Sie können gern mit unserem Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch Kontakt aufnehmen oder zeitunabhängig und flexibel jederzeit Ihre Fragen und Unterlagen über unserer Ticketsystem einreichen.

Expertise gefragt: die angemessene Wertminderung bei jungen Elektrofahrzeugen

In der Unfallregulierung ist die Ermittlung der angemessenen Wertminderung im Rahmen eines Haftpflichtschadens seit jeher ein heiß diskutiertes Thema. Fachlich korrekt ist vom merkantilen Minderwert die Rede, was nichts anderes ist als der Betrag, um den der Markt ein Unfallfahrzeug nach ordnungsgemäßer Reparatur niedriger bewertet, weil dem Fahrzeug der Makel “Unfallfahrzeug” anhängt. In der Rechtspraxis haben sich dazu verschiedene Berechnungsmodelle herausgebildet, wie z.B. das Ruhkopf/Sahm-Modell, die Methode des Bundesverbandes der freiberuflichen & unabhängigen Sachverständigen (BVSK), oder die Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM) nach Zeisberg. Oftmals schätzen aber Sachverständige den merkantilen Minderwert auch an Hand von Erfahrungswerten. Die Ergebnisse können je nach Fahrzeugalter, Laufleistung, Neupreis und Schadenssumme erheblich voneinander abweichen.

Und genau an diesem Punkt wird es speziell, denn der Markt für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge hat seine ganz eigenen Regeln. Stark prägend ist die hohe Anzahl an von sechs bis zwölf Monate alten Fahrzeugen mit wenig Kilometern, die sich in ganz hervorragendem Zustand befinden. Grund hierfür ist die Mindesthaltedauer von sechs Monaten zur Sicherung der BAFA-Prämie. Viele E-Mobilisten nutzen diesen Umstand sowie höhere Fahrzeugpreise in den EU-Nachbarländern und verkaufen diese fast neuwertigen Fahrzeuge zu Preisen in der Region des Neupreises. In diesem Marktumfeld der wie aus dem Ei gepellten Fahrzeuge sticht ein Unfallfahrzeug besonders negativ heraus und lässt sich daher nur mit erheblichen Abschlägen veräußern. Hinzu kommt, dass auf Grund der Batterietechnologie und dem damit verbundenen Risiko verdeckter Schäden E-Auto-Unfallfahrzeuge einer größeren Skepsis am Markt begegnen als Verbrennerfahrzeuge. In der Kombination dieser Faktoren ist die angemessene Wertminderung zu taxieren. Da wir schon Abweichungen von über 100% bei der Ermittlung der Wertminderung für Elektrofahrzeuge festgestellt haben, prüfen wir jeden Fall und jedes Sachverständigengutachten genau, um für unsere Mandanten die tatsächlich angemessene Wertminderung geltend machen zu können.