Immer wieder berichten uns Mandanten von dieser Situation: Sie haben bei Tesla einen Fahrzeug bestellt und der ersehnte Liefertermin steht vor der Tür. Doch nun droht Tesla damit, das Fahrzeug sofort an einen anderen Kunden zu verkaufen, wenn der Übergabetermin nicht eingehalten wird. Das ist besonders ärgerlich, wenn man am Liefertag beispielsweise aus beruflichen Gründen verhindert ist.

Darf Tesla ein bereits an einen Kunden verkauftes Fahrzeug einfach so an einen anderen Kunden weiterverkaufen? Unserer Auffassung nach nicht. Bereits 2020 hat der BGH einen ähnlich gelagerten Fall entschieden (Urteil vom 14.10.2020 – VIII ZR 318/19 -). Dort versäumte der Käufer den Übergabetermin für einen Pkw. Der Verkäufer setzte daraufhin erfolglos eine Frist von drei Tagen für die Abholung, nach zwei weiteren Tagen erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Frist hielt der BGH für zu kurz, der Rücktritt war unwirksam. Zwar machte das Gericht (was in diesen Fällen üblich ist) keine konkreten Angaben dazu, welche Frist zur Abholung angemessen gewesen wäre. „Jedenfalls“ aber habe die Frist in diesem Fall zehn Tage gedauert.

Nach unserer Einschätzung dürfte eine Frist von etwa 14 Tagen für die Abholung eines Kfz angemessen sein. Natürlich kommt dies immer auf den konkreten Einzelfall an. So lange muss sich Tesla also gedulden, bevor das Fahrzeug an einen anderen Kunden weiterverkauft werden darf.

Was ist mit dem „order agreement“?

Dem stehen unserer Ansicht nach auch nicht die AGB von Tesla entgegen, in denen es derzeit heißt:

„Das Bereitstellungsdatum kann vor oder nach dem geschätzten Lieferdatum liegen, und wir behalten uns das Recht vor, diese Termine zu ändern[…]. Sie stimmen hiermit zu, dass Sie die Übernahme Ihres Fahrzeugs innerhalb einer Woche nach diesem Bereitstellungsdatum oder, falls früher, am letzten Tag des dann laufenden Kalenderquartals organisieren und Ihr Fahrzeug entgegennehmen (jeweils die „Lieferfrist“). Sie stimmen zu, dass Zeit entscheidend ist und dass, wenn Sie nicht auf unsere Benachrichtigung reagieren oder Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der Lieferfrist entgegennehmen können, Sie keinen Anspruch mehr auf Übergabe Ihres Fahrzeugs haben und dieses zum Verkauf an andere Kunden bereitgestellt wird.“

Diese Bestimmung halten wir für unwirksam, da sie Kunden unangemessen benachteiligt. Denn hierdurch soll Tesla eine nahezu unbestimmt lange Lieferfrist eingeräumt werden, die Tesla nach Belieben einseitig anpassen kann. Im krassen Gegensatz dazu soll den Käufer eine pauschalierte Frist von wenigen Tagen zur Abholung treffen, die dem Einzelfall nicht Rechnung trägt und darüber hinaus unmittelbar zum Verlust des Übergabe- und Übereignungsanspruchs führen soll.

Wir helfen gern weiter, wenn sie von diesen oder ähnlichen Problemen betroffen sind. Um konkrete rechtliche Ratschläge geben zu können, müssen wir jeden Einzelfall genau prüfen. Wenden Sie sich dafür jederzeit persönlich an unsere Kanzlei.