Zurzeit häufen sich die Berichte über Akkudefekte an Tesla Model 3 aus dem Q3 2021. Die Fahrzeuge zeigen eine Fehlermeldung, dass die Ladeleistung möglicherweise reduziert sei und der Besitzer bald einen Servicetermin vereinbaren möge. Nur wenige Tage später geht unter Umständen gar nichts mehr: Akku tot, kein Laden mehr möglich.
Tesla scheint diesen Mangel weitgehend anzuerkennen und bereit zu sein, einen Batterietausch vorzunehmen. Das Problem liegt woanders: betroffene Kunden berichten, teils mehrere Monate erfolglos auf eine Austauschbatterie gewartet zu haben. Gleichzeitig liefert Tesla munter Neuwagen mit funktionierenden Batterien an andere Kunden aus. Müssen Kunden mit defekten Batterien nun also warten, bis nach unbestimmter Zeit eine Austauschbatterie für sie übrigbleibt?
Nein. Auch in diesem Fall hat der Käufer grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung. Er kann also wählen, ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen möchte. Hat sich ein Käufer einmal für Reparatur entschieden, ist ein nachträglicher Wechsel auf Ersatzlieferung jedoch nur eingeschränkt möglich. Ansonsten wäre ein Verkäufer im schlimmsten Fall ständig wechselnden Nacherfüllungsverlangen seiner Kunden ausgesetzt. Wie genau die Bindung des Käufers an die gewählte Art der Nacherfüllung ausgestaltet ist, ist umstritten. Jedenfalls darf sich ein Käufer in dieser Situation nicht rechtsmissbräuchlich verhalten. Das heißt, dass dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Reparatur gesetzt werden muss (so z.B. OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 – 7 U 103/12; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.5.2008 – 8 U 494/07). Im Falle des Batterietausches halten wir eine Frist von vier Wochen für angemessen. Nach deren erfolglosem Ablauf ist es möglich, statt der Reparatur die Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs zu verlangen. Wenn Tesla aus betrieblichen Gründen lieber Neufahrzeuge ausliefert als Ersatzteile für die Nacherfüllung vorzuhalten, ist dies die angemessene rechtliche Konsequenz.
Wenn auch Sie betroffen sind, stehen wir Ihnen gern bei der Verfolgung Ihres Anliegens zur Seite.