Einen weiteren Erfolg für eines unserer Tesla-Mandate konnten wir kürzlich in einem Verfahren vor dem LG Berlin II verbuchen. Gegenstand des Streits war die Frage, ob unsere Mandantin ein Fahrzeug bestellt hat, welches eine Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h erreichen kann.
Wovon unsere Mandantin fest ausging, wurde jedoch Gegenstand eines nervenaufreibenden Rechtsstreits. Tesla bestritt vehement, dass unsere Mandantin ein 322 km/h schnelles Fahrzeug erworben hat. Die Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h könne laut Tesla nur erreicht werden durch den Kauf eines zusätzlichen Hardware-Upgrades, welches laut aktueller Angaben auf der Tesla-Website als „Track-Paket“ zusätzlich zu einem Preis von 13.825 € bis 18.435 € angeboten wird.
Dabei verwies Tesla auf einen Hinweis auf ihrer Bestellwebsite. Problem an der Argumentation: Tesla konnte zwar darlegen, dass „derzeit“ ein solcher Hinweis auf der Bestellwebsite hinsichtlich des Erfordernisses eines zusätzlichen Hardware-Upgrades zu finden ist. Auf die Frage hin, ob der Hinweis auch zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeugs durch unsere Mandantin vorgelegen habe, schwiegen die Anwälte von Tesla.
Nachdem unsere Anwälte für die Klägerin vortrugen, dass es bei der Fahrzeugbestellung durch unsere Mandantin nicht auf das Erfordernis des kostenpflichtigen Hardware-Upgrades hingewiesen wurde, wäre es nun Aufgabe von Tesla gewesen, den Nachweis für das Vorliegen eines solchen Hinweises zum maßgeblichen Zeitpunkt zu erbringen.
Trotz mehrfacher Aufforderung war es Tesla jedoch nicht möglich zu beweisen, dass zum Bestellzeitpunkt auf das erforderliche Upgrade hingewiesen worden wäre.
So entschied das LG Berlin II im Verfahren 83 O 165/24 am 08.05.2026 zugunsten unserer Mandantin: Das Gericht verurteilte Tesla zur Vornahme eines kostenlosen Hardware-Upgrades, welches zum Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 322 km/h notwendig ist.
Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass die Beklagte als gewerblicher Händler über Aufzeichnungen verfügen muss, die belegen, wann sie welche Angaben über ihre Produkte und die jeweiligen Kostenpflichten gemacht hat. Alles andere wäre lebensfremd, wie das Gericht in seinen Entscheidungsgründen darlegt.
Dieser Fall ist brisant, da in Deutschland insgesamt über 2000 Tesla Model S Plaid verkauft wurden. Erreicht Ihr Tesla Model S Plaid auch die versprochene Höchstgeschwindigkeit nicht? Melden Sie sich hier bei uns und wir prüfen Ihren Fall!