Pressemitteilung vom 17.10.2022
Die Lieferung des Model Y unseres Mandanten hatte sich bereits um mehrere Wochen verzögert. Dann forderte TESLA ihn auf, zunächst den vollen Kaufpreis zu bezahlen, um den „Logistikprozess und die Auslieferung“ zu beschleunigen. Trotzdem macht TESLA bis heute keine Anstalten, den Wagen tatsächlich zu liefern. Vertreten durch die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte hat der Käufer nun Klage erhoben.
Im März 2022 bestellte unser Mandant ein neues Model Y bei TESLA. Die Lieferung sollte im Juli 2022 erfolgen, doch der Termin wurde verschoben. Im August versprach Tesla konkret die Lieferung am 10. September 2022. Im Vertrauen auf diesen Termin verkaufte unser Mandant seinen bisherigen Wagen. Doch kurz darauf wurde kommentarlos die voraussichtliche Lieferzeit in der Tesla-App erneut nach hinten verschoben, der vereinbarte Liefertermin war offensichtlich geplatzt.
Am Tag vor der anfangs versprochenen Übergabe erhielt unser Mandant einen bemerkenswerten Anruf von einem Tesla-Mitarbeiter: Es gehe nun ganz schnell, wenn unser Mandant nur den vollständigen Kaufpreis überweise. Unmittelbar danach erhielt er eine E-Mail von Tesla mit dem Hinweis, eine frühzeitige Zahlung würde den „Logistikprozess und die Auslieferung“ beschleunigen. Unser Mandant beglich daraufhin den Kaufpreis von knapp 60.000 €.
Trotz der Zahlung machte Tesla keine Anstalten, das gekaufte Fahrzeug auszuliefern. In der Tesla-App unseres Mandanten verschob sich das Zeitfenster für die Lieferung bis in den November 2022 hinein. Ende September unterbreitete ein Tesla-Mitarbeiter unserem Mandanten am Telefon ein überraschendes Angebot. Statt des bestellten Model Y könne er ein anderes bekommen, das aber eine andere Farbe und größere Felgen habe. Der Kaufpreis sollte dementsprechend erheblich höher sein. Selbstverständlich lehnte unser Mandant dieses Angebot ab.
Selbst auf ein anwaltliches Schreiben hin konnte TESLA die monatelange Lieferverzögerung nicht stichhaltig erklären. Deshalb hat die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte Anfang Oktober 2022 Klage gegen die Tesla Germany GmbH beim Landgericht Berlin erhoben. Neben der Lieferung für das nun schon seit Wochen vollständig bezahlte Fahrzeug geht es vorliegend um Nutzungsausfall für die Zeit ohne Auto. Zukünftig relevant wird auch ein weiterer möglicher Schaden wegen entgehender BAFA-Förderung sein.
Der Skandal in unseren Augen ist, dass Tesla hier die Kunden in eine wirtschaftliche Zwangslage bringt. Die Kunden gehen mit Beträgen in Höhe von 50.000 bis 70.000 € in Vorleistung, Tesla drängt zur vollständigen Bezahlung binnen weniger Tage – und liefert dann aber wochenlang das bezahlte Fahrzeug nicht aus. Diesem unseriösen Geschäftsgebahren gehört ein Riegel vorgeschoben.