März 2021: In einem aktuellen Beweissicherungsverfahren vor dem LG München I (Az. 43 OH 17150/20) wurde durch das Gericht der klägerseits beantragte Beweisbeschluss erlassen. Das streitgegenständliche TESLA Model S75 wird nun von einem bundesweit renommierten Sachverständigenbüro auf die Ursache der massiven Ladeleistungsreduktion hin untersucht. Wir erwarten, dass die Beweiserhebung, die eine fünfstellige Summe beanspruchen wird, die seitens Tesla bewusst erfolgte Ladeleistungsreduktion nun gerichtsfest belegt. Sobald Ergebnisse vorliegen, die keinen Geheimhaltungsvereinbarungen unterliegen, informieren wir hier über die Einzelheiten.