Die abgelehnte BAFA-Förderung – 6.000€ einfach weg?
Update November 2021 – erste Untätigkeitsklagen erfolgreich!
Uns erreichen viele Fälle, in denen das BAFA über Monate hinweg weder auf Anträge, Anfragen noch auf Widersprüche reagiert. Dies stellt Betroffene mitunter vor erhebliche Finanzierungslücken. Nach Einreichen einer Untätigkeitsklage durch uns hat das BAFA ann bereits in mehrerenFällen innerhalb kurzer Zeit Zuwendungsbescheide erlassen. Sollten auch Sie seit mindestens drei Monaten auf eine Reaktion des BAFA warten, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage in Ihrem Fall.
Update August 2021 – Erfolg im Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide!
Das BAFA hat in vielen Fällen mittlerweile schnell reagiert und die Förderung im Widerspruchsverfahren gewährt. An dieser Stelle geht ein Lob an die Behörde für die Größe, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren. Dennoch erreichen uns weiterhin Fälle, in denen das BAFA aus anderen fragwürdigen Gründen ablehnende Entscheidungen getroffen hat. Wir bleiben hier am Ball!
Förderung verweigert?
Mit einem simplen formalen Argument verweigert das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in vielen Fällen die E-Auto-Förderung in Höhe von 6.000€ für TESLA Model 3 Käufer: der Förderantrag wurde vor dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs gestellt. E-Mobilitätsspezialist Dirk Henningsen erklärt die Details der Problematik.
Nicht mit uns –
wir sehen gute rechtliche Chancen die Förderung noch zu erhalten!
Unserer Ansicht nach sind ablehnende Bescheide, bei denen sich das BAFA allein auf den Umstand der Zulassung nach dem Datum der Antragstellung bezieht, rechtsfehlerhaft. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Argumenten. Möchte man es aber auf einen Punkt reduzieren, so kann man sagen: Wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids durch die Behörde alle Fördervoraussetzungen vorliegen, so kann es keinen Unterschied machen, ob zuerst der Antrag oder zuerst die Zulassung erfolgt ist. Eine Ablehnung ist hier neben bloßem Formalismus durch kein Sachargument begründet und würde das Förderziel, die Erhöhung des Elektrofahrzeugsanteils auf deutschen Straßen, konterkarieren.
Sie möchten gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen? Dann ist es das Wichtigste, dass Sie rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Frist hierzu ist binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids an Sie, es zählt das Datum des Eingangs beim BAFA.
Sofern Sie eine individuelle Prüfung Ihres Falles und eine hierauf abgestimmte Widerspruchseinlegung wünschen, übernehmen wir das gerne im Rahmen eines Mandatsverhältnisses. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für das Fahrzeug verfügen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Melden Sie sich gerne unter teslaanwalt@lindnerrecht.de oder 08031-6156618 bei uns.
Wenn Sie zunächst einmal nur das Verfahren offen halten wollen, können Sie auch selbst Widerspruch einlegen. Als Service für alle E-Auto-Fahrer*innen haben wir ein Musterschreiben erstellt, dass für die nichtkommerzielle Verwendung für alle Betroffenen freigegeben ist. Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist, Ihre Unterschrift unter dem Schreiben und eine Nachverfolgung des Eingangs beim BAFA (rechtzeitiges Einwurfeinschreiben, Fax-Übertragungsbericht, o.ä. – Achtung, Email genügt regelmäßig nicht!).
*** Update Juli 2021: Wir haben unseren Musterwiderspruch aktualisiert und dem aktuellen Verhalten des BAFA angepasst. Viel Erfolg! ***
MUSTER-WIDERSPRUCH
[Eigener Name] [Eigene Adresse]
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn[Datum einfügen]
Widerspruch
gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum einfügen] mit dem Aktenzeichen [Zeichen einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum einfügen] mit dem Zeichen [Zeichen einfügen].
Dem Bescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am [Datum einfügen] habe ich ein [Fahrzeugtyp einfügen] bei Tesla bestellt. Die Antragstellung auf Förderung durch das BAFA erfolgte am [Datum einfügen]. Während der laufenden Antragsbearbeitung, genauer gesamt am [Datum einfügen], wurde das Fahrzeug zugelassen. Die Zulassungsbescheinigung ist beigefügt. Ihr Schreiben vom [Datum einfügen] enthielt die Ablehnung der Umweltbonusbewilligung, da die Zulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt gewesen sei.
Ich halte den Ablehnungsbescheid aus mehreren Gründen für rechtswidrig.
Dass die Zulassung bereits vor Antragstellung zu erfolgen hat, ergibt sich nicht aus den Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25.06.2020, sondern lediglich aus dem Punkt „Verfahren der Antragstellung“. Daraus ergibt sich, dass es lediglich ein formales Erfordernis ist, das die grundsätzliche Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht berührt. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist daher einzig die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen einer automatisierten Prüfung.
Der Ablehnungsbescheid ist schon alleine deshalb ermessensfehlerhaft, weil das Fahrzeug noch während des laufenden Prüfverfahrens zugelassen wurde und damit alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es liegt hier ein Ermessensfehlgebrauch vor, da der Sinn und Zweck der Norm, die das gegenständliche Erfordernis beinhaltet, nicht ausreichend beachtet wurde. Es ist nachvollziehbar, dass eine Zulassung notwendig für die Förderung ist. Ob diese aber vor oder unmittelbar nach der Antragstellung erfolgt, darf hierfür keine Rolle spielen.
Zudem liegt Ermessensdisproportionalität vor. Die Gewichtung der privaten Belange hinsichtlich der Gewährung des Umweltbonus bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen, einschließlich der mittlerweile erfolgten Zulassung, muss hier schwerer wiegen als die zeitliche Abfolge bei der Antragstellung, die einzig und allein der Vereinfachung der Prüfungsabläufe Ihres Hauses dient.
Letztlich liegt in diesem Fall sogar eine Ermessensreduktion auf null vor. Diese ergibt sich aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Aus dem führenden deutschsprachigen Internetforum zum Thema Tesla, www.tff-forum.de ist ersichtlich, dass Ihre Behörde auch in anderen Fällen die Zuwendung gewährt haben, in denen die Zulassung erst nach Antragstellung erfolgte. Da also bei gleichgelagerten Sachverhalten die Zuwendung gewährt wurde, folgt schon aus dem Gleichheitsprinzip, dass dies auch zukünftig so gehandhabt werden muss.
Bitte entnehmen Sie dem Anhang die beigefügte Zulassungsbescheinigung.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts des Widerspruchs sowie um Gewährung des mir zustehenden Umweltbonus.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift einfügen]
[Anhang: Zulassungsbescheinigung einfügen]
DISCLAIMER: Zwischenzeitlich wurden und werden seitens des BAFA Änderungen am Antragsformular aufgenommen. Wir bemühen uns, den Musterwiderspruch so aktuell wie möglich zu halten, können aber aufgrund des hohen Fallaufkommens in unserer Kanzlei nicht gewährleisten, dass dieser stets auf dem neuesten Stand ist. Eine Haftung kann für dieses kostenfreie Angebot daher nicht übernommen werden. Sollten Sie eine individuelle Prüfung Ihres Falles wünschen, übernehmen wir dies gerne im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.